| AG | frei Organisiertes Sammeln verboten. Bewilligungspflicht für gewerbsmässiges Sammeln. |
| AI | Maximal 2 kg pro Person und Tag. Organisiertes Sammeln verboten. Bewilligungspflicht für gewerbsmässiges Sammeln. |
| AR | Maximal 2 kg pro Person und Tag. Nur ausgewachsene Pilze sorgfältig von Hand pflücken. Gewerbsmässiges oder organisiertes Pilzsammeln sind verboten (ausgenommen zu Studienzwecke). |
| BE | Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Nur ausgewachsene Pilze sorgfältig von Hand pflücken. Gewerbsmässiges oder organisiertes Pilzsammeln sind verboten (ausgenommen zu Studienzwecke). |
| BL | frei Gemeinde Allschwil mit spezieller Beschränkung |
| BS | frei |
| FR | Maximal 2 kg pro Person und Tag. Erlaubt ist das Sammeln zwischen 7:00 - 19:00 Uhr. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. In Pilzreservaten besteht totales Pflückverbot. Mutwilliges Zerstören verboten. |
| GE | Maximal 2 kg pro Person und Tag. |
| GL | Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes Pilzsammeln ist verboten (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken). |
| GR | Maximal 2 kg pro Person und Tag. Erlaubt ist das Sammeln zwischen 8:00 - 20:00 Uhr. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Pilzschutzgebiete mit Pflückverbot sind gekennzeichnet. Organisiertes Sammeln verboten. |
| JU | Maximal 2 kg pro Person und Tag. Sorgfältiges Pflücken. Organisiertes Sammeln verboten. |
| LU | Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 kg Morcheln und Eierschwämme. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln verboten. Nur ausgewachsene Pilze sammeln. Mutwilliges Zerstören verboten. |
| NE | frei |
| NW | Maximal 1 kg pro Person und Tag. Organisiertes Sammeln ist verboten. Das Sammeln wildwachsenden Pilze zu Erwerbszwecken bedarf einer Bewilligung der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz. |
| OW | Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 Kg Morcheln. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Pilzsammeln nur bei Tageslicht. Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln verboten. Verbot in Pilzschutzgebieten. |
| SG | Spezielle Regelungen je nach Gemeinde. |
| SH | Die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen halten sich an die Bestimmungen des Kantons Zürich (1.-10. jedes Monats Sammelverbot, sonst 1 kg pro Person/Tag, siehe ZH) |
| SO | frei |
| SZ | Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1 kg Morcheln. Organisierte Veranstaltungzen zum Sammeln von Pilzen sind untersagt . Für wissenschaftliche und schulische Zwecke kann das zuständige Departement Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot bewilligen. |
| TG | Maximal 1 kg pro Person und Tag. "Liste der zu Speisezwecken freigegebenen Wildpilzarten" der zu Speisezwecken freigegebenen Wildpilzarten" beachten. (VAPKO Webseite konsultieren oder das Kantonale Labor Thurgau anfragen). |
| TI | Maximal 3 kg pro Person und Tag. Totales Sammelverbot zwischen 20:00 und 7:00 Uhr. Pilze nur sorgfältig von Hand pflücken. Die mutwillige Zerstörung von Pilzen ist verboten. |
| UR | Maximal 3 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 kg Morcheln und 2 kg Eierschwämme. Totales Sammelverbot zwischen 20:00 und 7:00 Uhr. Pilze nur sorgfältig von Hand pflücken. Die mutwillige Zerstörung von Pilzen ist verboten. |
| VD | Das Sammeln beschränkt sich auf eine dem Familienkonsum entsprechende Menge. Sammelverbot für seltene und bedrohte Arten. Liste publiziert unter: //www.rsv-fic.vd.ch/453.11.1.html |
| VS | frei |
| ZG | frei |
| ZH | Maximal 1 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Nur dem Sammler bekannte Pilzarten pflücken. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Parasitäre und für Pflanzen schädliche Pilze wie der Hallimasch sind von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen. |
ที่นี่เขามีจำนวนจำกัดให้
แต่ละรัฐเก็บได้กี่กิโล
อย่าลืมอย่าโลภจนโดนตำรวจปรับ
เพราะที่นี่เขาใช้เห็ดแค่ทำซอ๊สต่างๆ
ไม่ได้กินทีละหม้ออย่างคนไทยเหมือนฉัน